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Beim Verlassen des Dorfes finden die Touristen am Ufer einen Schildkrötenpanzer. Ein älteres Paar interessiert sich sehr dafür und möchte ihn mitnehmen. Das wäre ja mal ein Souvenir, das nicht jeder hat. Einige Dorfbewohner kommen dazu und machen klar, dass sie den Schildkrötenpanzer nicht gebrauchen können und nichts dagegen haben, dass er mitgenommen wird.
Wieder kommt die Frage nach der Gesetzgebung in Deutschland auf, bei der die freundlichen Einheimischen nicht helfen können. Was wird der Zoll am Frankfurter Flughafen dazu sagen? Das Paar, das ihn mitnehmen will, meint, die Schildkröte sei ja ohnehin bereits tot, und die Zollbeamten würden wohl nicht
annehmen, dass sie die Schildkröte selbst gefangen und umgebracht hätten.
Aber schließlich bleibt der Schildkrötenpanzer dort, wo er ist. Und das war auch gut so.
Das Problem liegt nämlich woanders. Geld ist in den Dörfern am Amazonas Mangelware. Zum Überlebenden braucht man keins, aber man könnte zum Beispiel Kraftstoff für den Generator kaufen, der ermöglicht dann für einige Stunden Fernsehen und Unterhaltung. Da liegt der Gedanke nahe, Schildkröten zu fangen und die Panzer an den nächsten Touristen zu verkaufen. So könnte der Besucher – ohne es zu wollen oder nur so weit zu denken – durch sein Interesse an dem Panzer der „sowieso schon toten“ Schildkröte zur Ausrottung der Schildkröten beitragen.
Auch mancher Elefant, aus dessen Stoßzähnen alle möglichen Souvenirs – meist unnützer Tand - geschnitzt wurden, ist eines natürlichen Todes gestorben. Nur kann das der Zoll in Deutschland nicht überprüfen und belegt diese heiklen Mitbringsel daher mit einem generellen Einfuhrverbot.
Besonders auf Fernreisen geraten Touristen schnell in die Falle. Auf Märkten wird alles Mögliche angeboten, was einem bei der Einreise in Deutschland im Nachhinein den Urlaub verderben kann. Die meisten Touristen erkundigen sich, wie viele Zigaretten und welche Mengen Alkohol sie mitbringen dürfen. Bei Souvenirs fragen sie - wenn überhaupt - den Händler, woraus das Souvenir hergestellt ist und ob sie es aus- bzw. einführen dürfen. Selbst beurteilen können das die wenigsten. Der Händler, dem sein Geschäft näher
liegt als Misslichkeiten bei der Einreise, bei denen man ihn schwerlich belangen kann, sieht seinen Kunden zögern und zerstreut alle Bedenken. Eventuell stellt er sogar eine - wertlose - Bescheinigung aus.
Für einige Souvenirs gibt es keine generellen Verbote, aber Mengenbeschränkungen, zum Beispiel für Kaviar und Fechterschnecken (dazu gehören auch die großen rosa Muscheln, auf Key West und in Florida „Conch“ genannt, die in der Karibik nahezu an jedem Strand verkauft werden). Wer vorhat, aus dem Urlaub etwas mitzubringen, wovon er nicht weiß, ob bzw. in welchen Mengen es erlaubt ist, kann sich in Deutschland erkundigen.
Im Urlaubsland ist das schwieriger. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man auf alles verzichtet, was aus Tierprodukten oder Pflanzen hergestellt worden ist. Es gibt genug Souvenirs, mit denen man kein Risiko eingeht.
Das Risiko besteht für den Touristen nicht nur darin, dass das Souvenir beschlagnahmt wird und sein Kauf somit umsonst war. Ein Bußgeld ist auch noch fällig; in bestimmten Fällen kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden. Bei erwischten Touristen dürfte meistens Unwissenheit der Grund sein, aber die schützt eben nicht vor Strafe.
Am Frankfurter Flughafen sind zwei Artenschutz-Spürhunde im Einsatz. Sie haben gegenüber jeder Technik den Vorteil der Schnelligkeit, denn die Reisenden möchten nicht ewig auf ihr Gepäck warten. Die Hunde sind in einer Viertelstunde mit dem Gepäck eines Großraumflugzeuges durch. Bei der Vielfalt der unter Artenschutz stehenden Pflanzen und Tiere können sie vielleicht noch nicht alles erschnüffeln, aber sie lernen ständig dazu.
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